Ich bin Eigentümer und habe ein Gebäude, das wertvoller ist. Ich möchte wissen, ob es die Obergrenze von 2.500.000 Lei überschreitet, für die ich die zusätzliche Steuer „unbewegliche und bewegliche Vermögenswerte von hohem Wert“ an ANAF anmelden und abführen muss.

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