Die UNBR hat kürzlich eine Reihe von Richtlinien zur Regulierung der von Anwälten angebotenen Dienstleistungen im Bereich der Unterbringung von Firmensitzen herausgegeben. Gemäß den sektoralen UNBR-Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche müssen Anwälte rumänischer Anwaltskammern sicherstellen, dass sie die gesetzliche Bestimmung, die ihnen das Recht einräumt, vorübergehend (für maximal ein Jahr) den Hauptsitz der von ihnen gegründeten Unternehmen zu beherbergen, nicht missbrauchen.
Die genaue Regelung lautet wie folgt:
„ Ein Rechtsanwalt, der gemäß dem Gesetz Nr. 51/1995 über die Organisation und Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in der neu veröffentlichten Fassung und der Satzung des Rechtsanwaltsberufs vorübergehende Niederlassungstätigkeiten für Unternehmen an seinem beruflichen Hauptsitz durchführt und deren Häufigkeit 5 (fünf) Niederlassungstätigkeiten pro Jahr übersteigt, ist unabhängig davon, ob die Identität des wirtschaftlichen Eigentümers vorliegt oder nicht, verpflichtet, sich gemäß dem in der vom UNBR-Rat genehmigten Verordnung über die Organisation und den Betrieb des Registers vorgesehenen Verfahren in das Register der Rechtsanwälte einzutragen, die vorübergehende Niederlassungstätigkeiten für Unternehmen durchführen.“